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Kosten |
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Leider haben Viele ein falsches Bild von den Kosten der Beauftragung eines Anwaltes. Deshalb sind wir gerne bereit, Ihnen vor einer Beratung oder Beauftragung zur Interessenvertretung die voraussichtlichen Kosten und Kostenrisiken im Einzelnen darzulegen.
Wir richten uns nach Ihren Vorstellungen und Voraussetzungen, egal ob
nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), mit Stunden- oder Pauschalvereinbarung, mit Prozesskosten-, Verfahrenskosten-, Beratungshilfe oder einer Rechtsschutzversicherung* abgerechnet werden soll.
In soweit Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe benötigen, können Sie durch das Anklicken der nachfolgenden Buttons das entsprechende Formular ausdrucken. Dieses sollte vollständig ausgefüllt, mit den notwendigen Belegen versehen und im Original unterschrieben zu einem Beratungsgespräch bzw. zu einem vereinbarten Termin mitgebracht werden.



Fragen Sie uns nach einem unverbindlichen Angebot für Ihre Rechtsfragen unter:
Schnelle Hilfe |
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| (* Beispiele für Rechtsschutzversicherungsgesellschaften: HUK, Advocard, D.A.S., Roland, LVM, NRV, ADAC, HDI, und andere) |
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